Entschädigung bei Flugverspätung: Erfahrungsbericht

Entschädigung bei Flugverspätung: Erfahrungsbericht

Welche Entschädigung kann man bei Flugverspätung erwarten? Wie verhalten sich Fluggesellschaften? Und wie kann man vorgehen, wenn die Fluggesellschaft sich weigert, eine Entschädigung zu zahlen? Dies alles beantworte ich Euch heute. Denn: Unser Gerichtsverfahren zur unserer Flugverspätung vor über einem Jahr ist erfolgreich abgeschlossen. Hier unsere Erfahrungen in nüchternen Worten, was emotional dahinter steckt, müsst Ihr Euch dazu einfach vorstellen.

Entschädigung bei Flugverspätung: Erfahrungsbericht

Der Flug: Flugverspätung mit Baby

2.12.12 geplanter Flug Stuttgart – Teneriffa. Technischer Defekt (Aussage des Piloten: Defekte Scheibenheizung) über der Schweiz. Landung in Frankfurt. Flugverspätung von 13 Stunden und 15 Minuten. Verpassen der Anschlussfähre nach La Gomera.

Entschädigung bei Flugverspätung: Erfahrungsbericht

Flugverspätung: Das Verhalten der Fluggesellschaft

27.12.12 Mail an Fluggesellschaft mit Anspruch auf Schadensersatz
14.1.13 + 26.2.13 Schreiben der Fluggesellschaft, dass ein außergewöhnlicher Umstand vorgelegen hat und dass die Fluggesellschaft den „Vorfall bedauert.“
25.3.13 Schreiben an die Fluggesellschaft, den Fall nochmals zu prüfen – ohne Ergebnis.

Entschädigung bei Flugverspätung: Erfahrungsbericht

Das Gerichtsverfahren zur Flugverspätung

23.4.13 Einschalten eines Anwalts mit Spezialisierung für Fluggastrecht.
29.4.13 Zahlungsaufforderung (3x 400€) wegen außergewöhnlicher Verspätung an das Luftfahrtunternehmen
13.5.13 Zahlungsfrist verstrichen, ohne Reaktion der Fluggesellschaft
3.6.13 „Puffer“ der Zahlungsfrist ebenfalls verstrichen
22.8.13 Vergleichsvorschlag der Fluggesellschaft von 71% des eigentlichen Anspruchs
22.8.13 Nichtannehmen des Vergleichsvorschlags
4.12.13 Fluggesellschaft bestreitet eine Buchung für unsere unter 2-jährige Tochter
10.12.13 Replik: Erwiderung auf die Klageerwiderung des Luftfahrtunternehmens
18.4.14 Klage erfolgreich beendet. Gesamter Anspruch auf Ausgleichszahlung durchgesetzt.

Entschädigung bei Flugverspätung: Erfahrungsbericht

Fazit

Von Flugverspätung bis zur Durchsetzung des gesamten Anspruchs sind sage und schreibe 1 Jahr und 4,5 Monate ins Land gegangen. Die Fluggesellschaft hat sich enorm gewehrt zuerst überhaupt auf die Korrespondenz einzugehen, dann zuletzt sogar eine Buchung unserer Tochter bestritten – trotz vorliegendem Präzedenzurteil. Merke: Man benötigt einen langen Atem. Aber es lohnt sich.

Entschädigung bei Flugverspätung: Erfahrungsbericht

Flugverspätung mit Baby

Eine Flugverspätung mit einem Kind unter 2 Jahren stellt übrigens eine besonders knifflige Angelegenheit im Gerichtsprozess dar. Deshalb habe ich für Euch zu diesem Thema den Artikel „Entschädigung bei Flugverspätung auch für Babys?“ verfasst.

Entschädigung bei Flugverspätung: Erfahrungsbericht

Jetzt seid Ihr gefragt!

Und die jetzt für mich sehr spannende Frage: Hattet Ihr schon eine enorme Flugverspätung? Habt Ihr Schritte eingeleitet? Oder ist Euch das gar nicht in den Sinn gekommen? Oder habt Ihr eigene Erfahrungen mit einem Gerichtsverfahren gemacht? Auch wenn Ihr vielleicht sonst nicht so auf Blogartikel reagiert, würde mich das in diesem Fall sehr freuen.

Auch Ingo von Reise-Wahnsinn hat so eine Erfahrungen mit Flugverspätung gesammelt. In seinem Fall mit Lufthansa.

24 Comments

  1. Auch ich kann nur empfehlen gegenüber der Bahn und den Airlines hartnäckig zu bleiben. Nachdem ich – trotz 14 Stunden Flugverspätung – zuerst über mehrere Wochen von AirBerlin verströstet wurde, habe ich einen Rechtsanwalt eingeschaltet, der sich um die Angelegenheit gekümmert hat. Ich hatte die Sache dann endlich vom Tisch, die Anwaltskosten wurden von der Airline gezahlt und die Entschädigung wurde ohne jeden Abzug – sogar zzgl. Zinsen – in voller Höhe (immerhin 400,- €) an mich gezahlt.

    Wer einen netten Anwalt sucht, der die Ansprüche schnell und routiniert durchsetzt, dem empfehle ich gern Herrn Link von http://www.linklegal.de

    Bei Bahnverspätungen kann Euch http://www.bahn-buddy.de sicher weiterhelfen.

    Viele Grüße, Joshua

  2. Hallo,

    Nach meiner Erfahrung weigert sich jede Airlines, die berechtigten Ansprüche auf Ausgleichszahlung zu bezahlen. Dies hat System: Wenn nur von 10 Leuten, 7 die Weigerung akzeptieren oder auf geringere Vergleichsangebote eingehen, dann ist das unter dem Strich ein riesen Gewinn für die Fluggesellschaft.

    Die Erfolgsquote ist sehr, sehr hoch, da in der Regel nie außergewöhnliche Umstände vorliegen.

    Schönen Gruß aus Köln

    1. Tatsächlich verstärkt sich dieser Eindruck, wenn man längere Zeit mit einem Gerichtsverfahren in diese Richtung verbringt. Leider. Umso wichtiger ist hier die Aufklärung Betroffener! Grüße aus Stuttgart nach Köln zurück.

    1. Hallo Sabine, genial, dass es mit nur einem Telefonanruf über die Bühne war. Das hätte auch ich nicht erwartet. Siehst Du, so unterschiedlich kann das sein. Oder die Lufthansa ist einfach nicht so ausgebufft wie Condor ;-)
      Viele Grüße,
      Christina

  3. Hallo Christina,
    sehr interessanter Artikel. Ich habe gerade an die Lufthansa geschrieben, weil unser Flug von Dubai aus 5 Stunden Verspätung hatte. Laut Internet steht uns eine happige Entschädigung zu. Ich bin gespannt und gewappnet :-)

    Viele Grüße,
    Sabine

    1. Liebe Sabine, vielen Dank. Es war auch ein sehr interessantes Jahr mit Condor ;-) Ich bin gespannt darauf, wie es bei Euch ausgeht. Du darfst gern hier in den Kommentaren einen eventuellen Artikel verlinken. Bzw. ich verlinke Dich gern im Artikel. Herzliche Grüße, Christina

  4. Hi Christina,

    meine Güte, die sind ja nicht mal in der Lage, fehlerfreies Deutsch abzuliefern. Wie soll das dann mit’m Fliegen klappen?

    Meine längste Verspätung waren mal sechs Stunden zu den Philippinen in den Neunzigern. Damals waren die Fluggastrechte noch schlechter geregelt als heute. Es gab Verzehrgutscheine für die Flughafenbar und entsprechend sahen auch manche Passagiere aus, als endlich das Boarding angesagt wurde.

    Letztes Jahr hatte ich eine ganze Serie von Verspätungen zwischen 1 und 3 Stunden mit Air Berlin auf Kurz- und Mittelstrecken. Was mich dabei am meisten genervt hat, war die fehlende Kommunikation! Am Flughafen gab es keine Infos und nicht mal die Zentrale konnte (wollte?) was sagen. Hab ich ganz einfach gelöst: Ich fliege nicht mehr mit Air Berlin. Meiner verlorenen Zeit noch weitere Zeit für Korrespondenz-Gemetzel hinterher zu schmeißen, ist mir echt zu blöd. Wenn ich heute noch mal was rechtlich Relevantes habe, geht es an ein einen Fluggastrechte-Dienstleister und fertig.

    Die Bahn nervt auch immer mal wieder mit Mängeln und schickt dann lächerliche Gutscheine, aber ich habe den Eindruck, dass die langsam sensibler werden.

    Schön, dass eure Bemühungen wenigstens von Erfolg gekrönt waren. Ich wünsche euch künftig pünktliche Flüge, keine Gepäckverluste und einfach angenehmes Reisen.

    Beste Grüße, Wolfgang

    1. Hallo Wolfgang, ja, manchmal lohnt sich ein langer Atem. Ich bin nächste Woche per Flieger zu 3 verschiedenen Destinationen unterwegs und benötige eigentlich einen Anschlusszug. Eigentlich traurig, dass man automatisch schon einen größeren Verspätungspuffer mit einrechnen muss…LG, Christina

  5. Da habt Ihr wirklich langen Atem gezeigt, Hut ab, das schaffen nur die Wenigsten. Mit den Kindern hatten wir bislang Glück, ich selbst bin vor Jahren mal mehrere Tage auf Mauritius hängen geblieben.
    Vor einiger Zeit habe ich einen Artikel zum Thema Entschädigung auf Flugreisen, insbesondere mit Kleinkindern gepostet. Inzwischen gibt es ja eine eindeutige Rechtsprechung und viele wissen gar nicht, welche Rechte sie eigentlich haben. http://myfamilyontour.wordpress.com/2013/08/12/flugverspaetung_entschaedigung_kleinkinder/
    Herzliche Grüße nach Stuttgart

    1. Danke! Sowas macht mich einfach nur wütend, da muss man doch schon aus Prinzip laut sagen, welche Rechte wir Fluggäste haben. Mein „Ich-kämpfe-für-meine-Familie-Gen“ hat mir beim langen Atem ganz gut zugearbeitet ;-)

  6. Nicht nur mit Fluggesellschaften gibt es solche Erlebnisse. Sondern auch mit der Bahn. Mit meinem Sohn hatte ich vor ca. 3 Jahren mal eine Bahnfahrt nach Frankfurt gebucht. Gebucht war der ICE und nach max. 5 Stunden war ich vom Startbahnhof am Zielbahnhof. Mein Sohn war damals 5 Jahre und so hab ich sogar das Mutter/Kind-Abteil für hin und zurück gebucht. Hin hat auch alles super geklappt. Für den Rückweg hatte ich ihm vrsprochen, in den Speisewagen zu gehen. Also hatten wir für den Rückweg nur ein paar Kekse und einen halben Liter Apfelsaft dabei. Dann die Katastrophe – Bummelzug statt ICE. Zurück haben wir dann über 7 Stunden benötigt (und wir sind nicht im Zielbahnhof gelandet – bis dahin hätten wir über 8 Stunden gebraucht)… mein Mann hat uns dann sogar von einem anderen Bahnhof abgeholt, weil wir unseren letzten Anschlusszug nicht mehr bekommen hätten. Der Höhepunkt im Bummelzug war die Vesorgung. Es gab nichts zu essen oder zu trinken zu kaufen. Der Zug war heillos überfüllt, hielt an jedem Bahnhof und auch einfach mal so auf der Strecke und erst nach einem kurzen Anlegen mit einem Bahnmitarbeiter hab ich 1 Liter Wasser bekommen; für meinen Sohn (aus der Ration für die Bahnmitarbeiter). Wir konnten ja auch nirgendwo kurz aussteigen und was kaufen, dazu hielt der Zug nirgendwo länger. Ich hab damals versucht den Vorfall einzureichen mit der Bitte um Erstattung. Daraufhin kam erst einmal ein riesen Formular zum Ausfüllen – mit Aussicht auf Erstattung von 35.- Euro, da der Zug ja nicht komplett ausgefallen ist?!? Erstattet werden sollte irgendwie nur die Differenz von ICE zu Bummelzug?!? Leider hab ich die Sache damals nicht mehr verfolgt, ich hatte damals einfach keinen langen Atem. Heute ärger ich mich darüber und heute würde ich so etwas auf alle Fälle bis zum Ende verfolgen.

    1. Danke für Deine Erfahrung, Tanja. Das heißt, Du hast damals nicht einmal die Differenz bekommen? Ja, so geht es wohl vielen. Man fühlt sich als „kleiner unwichtiger Kunde“ und verfolgt dann sein Recht nicht weiter. Vor allem die Tatsache, dass Du eigentlich mit Deinem Sohn noch viel erschwertere Bedingungen hattest, hätte mich noch wütender gemacht. Ich vermute, wenn wir nicht mit unserer Babytochter unterwegs gewesen wären, hätte ich die Geschichte auch nicht weiter verfolgt. So kam irgendwie die „Löwenmutter“ in mir zum Vorschein ;-) Liebe Grüße aus Stuttgart, Christina

      1. Ja richtig. Ich hatte das Formular ausgefüllt aber irgendwie fehlte dann ein Beleg, den ich nachreichen sollte. Das hab ich dann aber leider nicht mehr gemacht. Ich war einfach so sauer und total genervt von der Sache. Es war wirklich eine sehr anstrengende Fahrt. Mein Sohn saß zum Teil auf meinen Beinen, da der Zug auch noch total überfüllt war. Er hat auch zwischendurch geweint, ich konnte auch nicht groß mit ihm durch den Zug laufen, wie gesagt, total überfüllt, ich wollte mein Gepäck nicht alleine lassen und zum Überfluss waren zeitweise auch noch Junggesellenabschiede im Zug unterwegs die Alkohol ausgeschänkt haben… Hunger, Durst, wundersame Gerüche und Platznot (bei einem Tag mit über 30 Grad Aussentemperatur und natürlich keiner Klima-Anlage im Zug) taten dann das Übrige…

  7. Meine Güte. Dass so was so lange dauert ist eine Frechheit. Ich meine, für euch ist es ja prima ausgegangen. Aber viele Menschen trauen sich doch nach der ersten Absage gar nicht mehr weiter zu machen. Vielleicht scheuen sie das finanzielle Risiko eines Rechtsstreits, sind nicht Rechtsschutzversichert oder einfach blauäugig, dem Schreiben mit den vielen, tollen Paragraphen zu glauben.

    Solche Fälle sollten auf jeden Fall immer Publik gemacht werden.

    LG Thomas

    1. Lieber Thomas, da sind wir einer Meinung…allerdings hat mich schon das erste Schreiben zwar irgendwie frustriert, aber auch sehr wütend gemacht. Ich wusste um das Fluggastrecht. Aber das ich derart abserviert wurde, hat mich bestärkt, allein schon aus Prinzip für unser Recht sorgen zu wollen. Ich werde noch einen weiteren etwas spezielleren Artikel zu diesem Thema in nächster Zeit veröffentlichen. Denn es gibt noch andere Dinge, die so vielen nicht bekannt sind, bei denen man als kleiner Kunde aber doch zu seinem Recht kommen sollte…Liebe Grüße aus Stuttgart, Christina

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