Eure Rechte als Flugpassagier in der Europäischen Union

Vielleicht erinnert Ihr Euch: Unsere Große, jetzt bereits fast 11 Jahre alt, zählte gerade einmal 5 Monate. Voller Vorfreude planten wir unsere erste Flugreise als Familie. Unser erstes Reiseabenteuer. Und gleich sollte es mehrere Flugstunden weit weg gehen. Wir planten einen Flug nach Teneriffa. Dort wollten wir direkt nach der Landung unseren Mietwagen und Mietkinderwagen in Empfang nehmen und ohne große Verzögerung auf die Fähre nach La Gomera steigen.

Die Vorfreude währte allerdings nicht lang: Mitten auf dem Flug ertönte die Stimme des Piloten. Unser Flugzeug hatten einen nicht näher bestimmten technischen Defekt und musste auf der Stelle umkehren. Nicht nur umkehren. Nein, wir steuerten direkt den Flughafen Frankfurt an statt des Startflughafens Stuttgart. Wir strandeten dort nicht nur. Auch unser Gepäck mit allen Dingen, die man für ein 5 Monate altes Baby braucht, war zunächst nicht greifbar.

Unsere Fluggesellschaft interessierte sich nicht einmal am Rande für die 13 Stunden Flugverspätung. Wir kämpften um unser Recht. Das dauerte eine Weile, war aber schlussendlich von Erfolg gekrönt. Wir erhielten trotz Widerstands des scheinbar übermächtigen Gegners Condor einen veritablen Schadensersatz. Sogar für unsere kleine Tochter.

Ohne einen starken Partner an unserer Seite hätten wir vermutlich nach kurzer Zeit aufgegeben und es einfach gut sein lassen. Aber dank einer auf Fluggastrechte spezialisierten Organisation kamen wir schließlich zum Ziel und fühlten uns immer gut beraten und vertreten.

Airhelp ist so ein Unternehmen, dass die Fluggastrechteverordnung EG 261 in die Praxis umsetzt und Passagiere vertritt. Dabei handelt es sich im Normalfall unter anderem um Flugverspätungen, Flugausfälle, überbuchte Flüge und verpasste Anschlussflüge. Und zwar bei allen Flügen, die zumindest in einem EU-Flughafen starten oder landen.

Wichtig: Eine Entschädigung erhalten die Flugpassagiere nicht, wenn es sich um einen Auslöser handelt, auf den die Airline keinen Einfluss hat. Aber was genau das in der Realität heißt, kann vom Einzelfall abhängen. Auf der Seite von AirHelp kann der Geschädigte im Vorfeld bereits checken, ob eventuell ein Anspruch bestehen könnte.

Wie hoch ist nun so eine Entschädigung? Das kommt auf den Einzelfall und auch auf das Ausmaß der Flugverspätung an. Bereits ab 3 Stunden kann so ein Anspruch bestehen. Ganz grob als Hausnummer: Zwischen 250€ und 600€ stehen den Mandanten je nach Verspätung und Distanz zu.

Doch nicht nur eine solche Entschädigungsleistung steht den Fluggästen zu. Auch notwendige Transfers werden übernommen. Ab 2 Stunden müssen Getränke und Snacks zur Verfügung gestellt werden. Und sollte sich die Verspätung über die Nacht hinziehen, so werden auch Übernachtungskosten erstattet.

Das alles sollte als grober Überblick dienen. Wie Euer persönlicher Fall dann in der Praxis umgesetzt wird, steht natürlich auf einem ganz anderen Blatt. Am besten wendet Ihr Euch immer an den Profi, denn Fluggesellschaften können ganz schön unangenehm werden, wenn es um Geld geht. Das kann ich Euch aus eigener Erfahrung sagen.

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