*Werbung* Die Sommerreisezeit steht kurz bevor. Viele Familien scharren schon mit den Füßen nach der allzu langen Reiseenthaltsamkeit. Flüge sind gebucht, Hotels gesichert, Reiserouten geplant. Was aber, wenn wie aus heiterem Himmel die sorgsam in die Wege geleitete Urlaubsreise nicht oder nicht wie geplant stattfindet? Dann ist es Gold wert, seine Fluggastrechte zu kennen.
Ich selbst habe das schon am eigenen Leib erfahren und mich zweimal so richtig geärgert.
Einmal, als ich selbst zwar heil am Hamburger Flughafen aus Paraguay zurückkehrte. Aber mein Reisegepäck nicht. Damals hatte ich von Fluggastrechten diesbezüglich noch keinen blassen Schimmer und nahm es als Schicksal hin. Passiert halt mal.
Ganz anders das zweite Erlebnis. Mit unserem großen Mädchen, damals noch ein 5 Monate altes Baby, durchlitten wir Eltern 13 Stunden Flugverspätung. Nachdem wir am Flughafen Stuttgart gestartet waren, ereilte uns recht schnell das Unglück. Technischer Defekt in einigen Kilometern Höhe, Zwischenlandung. Schreiendes kleines Bündel. Anschlussfähre nach La Gomera verpasst. Nachts Hotelsuche auf Teneriffa.
Keinerlei Unterstützung der Fluggesellschaft erfuhren wir während wir mit unserem Baby ohne Gepäck auf einem fremden Flughafen standeten. Wir wurden sogar im Nachgang auf Nachfrage (schriftlich!) angelogen, was unsere Rechte anging. Individualtouristen sind da auf sich allein gestellt. Das ärgerte uns maßlos. Vielleicht war das der Grund, warum wir uns nun ganz genau über unsere Fluggastrechte informierten.
Nach sage und schreibe fast 1,5 Jahren setzten wir unsere Fluggastrechte schließlich durch. Und erhielten eine satte Entschädigung in Höhe von 3 x 400€.
Rechtliche Grundlagen: Fluggasterechte-Verordnung
Glaubt mir, die damalige Erfahrung lehrte uns: Nur wer seine Rechte genau kennt, kann gegenüber einem Gegenüber wie einer Fluggesellschaft stark bleiben.
Deshalb: Am besten die Gesetzesgrundlage selbst durcharbeiten und nicht in Foren oder auf ähnlichen Seiten mit halbgarem Wissen (wie diesem Blog ;-)) rumtreiben. Die aktuelle Gesetzesgrundlage bildet übrigens (solltet Ihr Euch im EU-Luftraum aufhalten) die Fluggastrechte-Verordnung.
Hier ist vor allem alles rund um Annullierung, Verfrühte Abflüge, verspätete Abflüge und Ankunft geregelt.
Die Krux: Der individuelle Einzelfall
Die Fluggastrechte-Verordnung (die eigentlich einen mindestens 5 Mal so langen Bandwurmtitel trägt) allein ist schon schwierig zu verstehen. Um welche konkrete Art der Schädigung handelt es sich? Wie lange dauerte beispielsweise die Verspätung? Wie weit lag das Ziel entfernt? Was für Ansprüche habe ich, wenn der Alternativflug bei komplettem Ausfall am nächsten Tag folgt? Was ist mit meinen ganzen Telefonaten zur Organisation der restlichen Reise? Das kann sich im Ausland ganz schön summieren. Und warum gab es überhaupt eine Verspätung? War es schlechtes Wetter? Politische Unruhen? Ein Streik? Oder ein technischer Defekt?
Ihr seht schon, das zieht einen Rattenschwanz nach sich. Hier kommen dazu auch noch BGH-Urteile ins Spiel. Und da Ihr als Privatperson vermutlich den Ausgang eines eventuell anstehenden Zivilprozesses nicht abschätzen könnt, tragt Ihr im worst case sogar vielleicht noch Prozesskosten zusätzlich. Das tut weh, wenn ohnehin schon extra Reisekosten das mühsam angesparte Urlaubsbudget geschröpft haben.
Ich selbst habe ein wenig juristische Erfahrung aufzuweisen, aber würde mir im Leben nicht allein einen Prozess gegen eine Fluggesellschaft zutrauen.
Fluggastrechtsportale: Der entspannte Weg
Deshalb haben wir damals den Weg über eine sogenanntes Fluggastrechtsportal gewählt. Der Vorteil: Wir haben den gesamten Verfahrensaufwand abgegeben. Dazu das Prozessrisiko. Haben die Durchsetzung unserer Rechte in erfahrene Hände gelegt. Und gern einen prozentualen Anteil unserer Entschädigung dafür aufgewendet.
Besonders hilfreich dabei: Bereits im Vorfeld konnten wir von Rechtsanwälten des Portals kostenfrei den Prozesserfolg einschätzen lassen.
Wer mehr über unsere damalige Reise und den gerichtlichen Weg erfahren möchte, kann das hier nachlesen.