Welche Rechte bei Flugverspätungen?

Unsere erste Flugreise mit 5 Monate altem Reisemäuschen nach Teneriffa. Und der Pilot so: „Ich habe eine schlechte Nachricht für Sie!“ Technischer Defekt in 10.000 Metern Höhe. Landung in Frankfurt. 13 lange Stunden Warten. Nächtliche völlig erschöpfte Ankunft auf den Kanaren ohne Übernachtungsmöglichkeit. Anschlussfähre nach La Gomera verpasst. Und jetzt? Welche Rechte bei Flugverspätungen haben wir eigentlich?

Flugverspätung: Unsere Ausgangslage

Kein Entgegenkommen von der Fluggesellschaft – Was tun?

Keine Hilfe vom Reisebüro. Keine Hilfe von Condor. Nicht einmal die extra Hotelkosten werden übernommen. Was tun? Wir haben uns nach mehrmaligem Briefwechsel mit Condor mit dem Anspruch auf Schadensersatz an die Firma „Flightright“ gewandt. Diese regelt den Fall vor Gericht für uns und behält im Gewinnfall eine Provision ein. Wir stehen nun kurz vor dem erfolgreichen Abschluss eines Gerichtsverfahrens. Zeit, Euch über Eure Rechte bei Flugverspätungen aufzuklären.

Wenn ein Flugzeug nicht nach Zeitplan starten kann, haben Fluggäste – von Fall zu Fall – Ansprüche auf Aufwandsentschädigung. Ob und in welcher Höhe hängt von vielen Faktoren ab, die die EU in ihrer Fluggastverordnung geregelt hat. Als Einzelperson hat man – das haben wir schmerzlich nach vielen Briefwechseln mit der Fluggesellschaft erfahren müssen – kaum eine Chance. Deshalb können Unternehmen wie „Flightright“ mit qualifizierten Rechtsexperten für Flugverspätungen zur Verfügung stehen. Gut gefallen hat mir auf der Seite auch, dass man im Vorfeld selbst berechnen kann, wie hoch die Entschädigungszahlung ausfällen könnte. Wie hoch können diese Entschädigungszahlungen nun sein? Das kommt unter anderem auf die Flugdistanz an.

Rechte bei Flugverspätungen je nach Flugkilometern

Bis zu 1500 Kilometer

Laut Fluggastrecht ist eine Verzögerung von zwei Stunden zu akzeptieren, wenn die Flugstrecke bis zu 1500 Kilometern beträgt.

Zwischen 1500 und 3500 Kilometer

Ein Fluggast muss hier bis zu drei Stunden Wartezeit in Kauf nehmen, ohne dass ihm ein Schadensersatzanspruch entsteht.

Mehr als 3500 Kilometer

Vier Stunden Verspätung beträgt bei langen Strecken über 3500 Kilometern die Wartezeit, die ein Fluggast akzeptieren muss. Allerdings haben die Fluggesellschaften in diesem Fall eine angemessene Verpflegung für die Wartenden anzubieten. Sofern eine Übernachtung notwendig wird, sind außerdem die Hotelkosten einschließlich des Transfers zum Hotel von der betroffenen Fluggesellschaft zu übernehmen. Bei einer Wartezeit von mehr als fünf Stunden haben Flugreisende die Möglichkeit, den Flug ganz abzusagen und sich den Preis für das gebuchte Ticket erstatten zu lassen.

In welchen Fällen kommen die Fluggesellschaften dennoch aus der Sache raus?

Gründe für eine Verzögerung

Ein Grund für eine Verzögerung, die einen Schadensersatz nach sich ziehen kann, ist beispielsweise ein Maschinenschaden. Also ein technischer Defekt wie in unserem Fall. Anders sieht es dagegen aus, wenn aufgrund von Unwetter keine Starterlaubnis erteilt werden konnte. In diesem Fall ist die zeitliche Verzögerung nicht durch die Fluggesellschaft verschuldet, da sie dies nicht hätte verhindern können.

Entschädigung bei Flugverspätung für Kinder unter zwei Jahren?

Interessant für Familien: Sollte ein Kind unter zwei Jahren ohne eigenen Sitzplatzanspruch mit beispielsweise 90%iger Ermäßigung mitfliegen, so besteht dennoch ein Anspruch auf Schadensersatz. So zumindest das Ergebnis einer Musterklage.

Unser Erfolg bisher und wie wir für unsere Rechte bei Flugverspätungen kämpfen

In Bezug auf uns zwei Erwachsene hat Condor inzwischen eingelenkt und einem Schadensersatz zugestimmt. Und was den Anspruch des Reisemäuschens anbelangt: Es gibt ein Musterurteil, welches uns positiv stimmt. Aber wie viele bestimmt von Euch wissen: Recht haben und Recht bekommen sind zwei verschiedene Paar Schuhe.

Wir halten Euch auf dem Laufenden…

Entschädigung bei Flugverspätung auch für Babys?

Aktuell am 12.9.14: Ich habe für Euch den ergänzenden Artikel „Entschädigung bei Flugverspätung auch für Babys?“ erstellt, in dem ich das Europäische Recht und unsere Erfahrungen damit schildere.

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