Urlaubstage im Mutterschutz berechnen – so geht’s!

Wie berechne ich die Urlaubstage im Mutterschutz

Urlaubstage im Mutterschutz berechnen! Mit einfacher Vorlage zur Berechnung für Schwangere vor dem Mutterschutz!

Wie berechne ich die Urlaubstage im Mutterschutz? Das habe ich mich vor allem zu Beginn der Schwangerschaft mit unserer zweiten Tochter gefragt. Nicht nur, um genau zu wissen, wie viel Reisezeit uns als Familie vor oder nach der Elternzeit bleibt. Ich finde es wichtig, dass man über seine Rechte Klarheit hat. Ob man sie nun in Anspruch nimmt oder nicht. Suchergebnisse bei Google halfen mir nur bedingt weiter. Ich vermute, nicht nur mich beschäftigte diese Frage. Insofern hier für Euch eine kleine Anleitung.

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Gesetzesgrundlage

Die Antwort findet sich im „Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz“. Kurz BEEG. Hier geht es unter anderem um die Höhe des Elterngeldes. Dann um die Beantragung des Elterngeldes. Den Anspruch auf Elternzeit an sich. Aber eben auch um den Urlaubsanspruch im Mutterschutz. Bevor Ihr also Sekundärliteratur – wie meine Seite hier auch – lest und Euch damit auf die Einschätzung anderer verlasst: Beschäftigt Euch selbst mit dem Gesetzestext. Der ist nämlich gar nicht so kompliziert: Schaut hier: § 17 Urlaub.

Und das ist der Auszug aus dem BEEG selbst:

„(1) Der Arbeitgeber kann den Erholungsurlaub, der dem Arbeitnehmer oder der Arbeitnehmerin für das Urlaubsjahr zusteht, für jeden vollen Kalendermonat der Elternzeit um ein Zwölftel kürzen. Dies gilt nicht, wenn der Arbeitnehmer oder die Arbeitnehmerin während der Elternzeit bei seinem oder ihrem Arbeitgeber Teilzeitarbeit leistet.
(2) Hat der Arbeitnehmer oder die Arbeitnehmerin den ihm oder ihr zustehenden Urlaub vor dem Beginn der Elternzeit nicht oder nicht vollständig erhalten, hat der Arbeitgeber den Resturlaub nach der Elternzeit im laufenden oder im nächsten Urlaubsjahr zu gewähren.
(3) Endet das Arbeitsverhältnis während der Elternzeit oder wird es im Anschluss an die Elternzeit nicht fortgesetzt, so hat der Arbeitgeber den noch nicht gewährten Urlaub abzugelten.
(4) Hat der Arbeitnehmer oder die Arbeitnehmerin vor Beginn der Elternzeit mehr Urlaub erhalten, als ihm oder ihr nach Absatz 1 zusteht, kann der Arbeitgeber den Urlaub, der dem Arbeitnehmer oder der Arbeitnehmerin nach dem Ende der Elternzeit zusteht, um die zu viel gewährten Urlaubstage kürzen.“

Urlaubstage im Mutterschutz berechnen

Erläuterung

Also schön. Und was heißt das jetzt? Die Antwort findet sich direkt im Absatz (1). Der Arbeitgeber kann den Erholungsurlaub für die Elternzeit kürzen. Und zwar für jeden vollen Monat. Das bedeutet im Umkehrschluss: Für jeden Monat, in den der Mutterschutz auch nur zum Teil hineinragte, wird der Urlaub NICHT gekürzt.

So berechne ich die Urlaubstage im Mutterschutz konkret

Beispielrechnung

Beispiel gefällig? Hier anhand meiner persönlichen Situation.

Mein Urlaubsanspruch im Jahr beträgt bei einer 3-Tage-Woche 18 Tage je Jahr. Mein errechneter Geburtstermin war der 31.5.17. Der Mutterschutz endete also am 25.7.17. – 8 Wochen nach dem errechneten Geburtstermin. Auch wenn damit der Monat Juli nicht ganz durch den Mutterschutz abgedeckt wurde, so entstand dennoch für den gesamten Monat Juli der Urlaubsanspruch. Insgesamt also für 7 volle Monate im Jahr 2017. Der Urlaub wird nicht anteilig für Juli berechnet.

Rechenweg:

7 Monate * 18 Tage / 12 Monate = 10,5 Urlaubstage Anspruch in 2017

Ich hoffe, Euch damit eine schnelle Erklärung geliefert zu haben wie Ihr die Urlaubstage im Mutterschutz berechnen könnt. Wenn noch etwas offen ist, fragt gern nach.

Mutterschutz – Was Ihr als gesetzlich als Mutter noch beachten solltet

Der Mutterschutz ist eine besondere Schutzzeit für werdende und frischgebackene Mütter. Er soll die Gesundheit von Mutter und Kind während der Schwangerschaft, der Geburt und der ersten Wochen danach schützen. Der Mutterschutz umfasst verschiedene Regelungen, die man im Mutterschutz beachten sollte, wie zum Beispiel:

– Das Beschäftigungsverbot: Dieses gilt in der Regel sechs Wochen vor und acht Wochen nach der Geburt. In dieser Zeit darf die Arbeitgeberin die Schwangere oder die Mutter nicht beschäftigen, es sei denn, sie erklärt sich ausdrücklich dazu bereit.
– Das Kündigungsverbot: Dieses gilt vom Beginn der Schwangerschaft bis zum Ablauf von vier Monaten nach der Geburt. In dieser Zeit kann die Arbeitgeberin der Schwangeren oder der Mutter nur in Ausnahmefällen kündigen, die nichts mit der Schwangerschaft oder der Mutterschaft zu tun haben.
– Der Mutterschutzlohn: Dieser entspricht dem durchschnittlichen Arbeitsentgelt der letzten drei Monate vor dem Beginn des Beschäftigungsverbots. Er wird von der Arbeitgeberin gezahlt, die sich einen Teil davon von der Krankenkasse erstatten lassen kann.
– Die Elternzeit: Diese ist eine unbezahlte Auszeit von der Arbeit, die bis zu drei Jahre dauern kann. Sie kann von beiden Elternteilen in Anspruch genommen werden, entweder gemeinsam oder getrennt. Die Elternzeit muss spätestens sieben Wochen vor ihrem Beginn bei der Arbeitgeberin angemeldet werden.

Der Mutterschutz soll also die Gesundheit und das Wohlergehen von Mutter und Kind fördern und gleichzeitig die berufliche Stellung und die finanzielle Sicherheit der Mutter gewährleisten. Er ist ein wichtiges Recht, das man im Mutterschutz beachten sollte.

Rechte als Mutter am Arbeitsplatz ganz grundsätzlich in der Übersicht

Als Mutter am Arbeitsplatz hat man einige Rechte, die man kennen und nutzen sollte. Zum Beispiel hat man Anspruch auf Mutterschutz, Elternzeit, Elterngeld und Teilzeitarbeit. Diese Rechte sollen die Vereinbarkeit von Familie und Beruf erleichtern und die Gesundheit von Mutter und Kind schützen. Hier sind einige wichtige Punkte, die man beachten sollte:

– Mutterschutz: Der Mutterschutz beginnt sechs Wochen vor dem errechneten Geburtstermin und endet acht Wochen nach der Geburt. In dieser Zeit darf die Mutter nicht arbeiten und erhält Mutterschaftsgeld von der Krankenkasse und einen Zuschuss vom Arbeitgeber.
– Elternzeit: Die Elternzeit ist eine unbezahlte Auszeit vom Job, die bis zu drei Jahre dauern kann. Man kann sie in bis zu drei Abschnitte aufteilen und muss sie spätestens sieben Wochen vor Beginn beim Arbeitgeber beantragen. Während der Elternzeit hat man Kündigungsschutz und kann bis zu 30 Stunden pro Woche arbeiten.
– Elterngeld: Das Elterngeld ist eine staatliche Leistung, die das fehlende Einkommen während der Elternzeit teilweise ausgleicht. Es beträgt mindestens 300 Euro und maximal 1800 Euro pro Monat und wird für maximal 14 Monate gezahlt. Die Höhe hängt vom vorherigen Einkommen und der Aufteilung zwischen den Eltern ab.
– Teilzeitarbeit: Die Teilzeitarbeit ist eine Möglichkeit, die Arbeitszeit zu reduzieren, um mehr Zeit für die Familie zu haben. Man hat einen gesetzlichen Anspruch auf Teilzeitarbeit, wenn man mindestens sechs Monate im Betrieb beschäftigt ist, der Betrieb mehr als 15 Mitarbeiter hat und keine betrieblichen Gründe dagegen sprechen. Man muss die Teilzeitarbeit spätestens drei Monate vor Beginn beim Arbeitgeber beantragen und kann sie für mindestens ein Jahr in Anspruch nehmen.

Das Stillen ist ein wichtiger Aspekt der Mutterschaft, der sowohl für die Mutter als auch für das Kind gesundheitliche und emotionale Vorteile hat. Doch wie sieht es mit dem Stillen am Arbeitsplatz aus? Welche Rechte hat man als Mutter, die ihr Kind während der Arbeitszeit stillen möchte oder muss?

Die rechtliche Lage zum Stillen am Arbeitsplatz

Die gesetzliche Lage in Deutschland ist nicht eindeutig. Es gibt kein explizites Gesetz, das das Stillen am Arbeitsplatz regelt. Allerdings gibt es einige allgemeine Bestimmungen, die Müttern einen gewissen Schutz bieten. Zum Beispiel:

– Das Mutterschutzgesetz (MuSchG) schreibt vor, dass Mütter nach der Geburt ihres Kindes bis zu zwölf Monate lang Anspruch auf eine Stillzeit von mindestens zweimal täglich je 30 Minuten oder einmal täglich 60 Minuten haben. Diese Zeit muss als Arbeitszeit bezahlt werden und darf nicht von den Pausen abgezogen werden.
– Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) verbietet jede Diskriminierung aufgrund des Geschlechts, der Rasse, der ethnischen Herkunft, der Religion, der Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität. Das bedeutet, dass Mütter nicht wegen des Stillens benachteiligt oder belästigt werden dürfen.
– Das Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) verpflichtet den Arbeitgeber, für die Sicherheit und Gesundheit seiner Beschäftigten zu sorgen. Dazu gehört auch, dass er geeignete Räume zur Verfügung stellt, in denen Mütter ungestört und hygienisch stillen können.

Diese Gesetze geben Müttern zwar einige Rechte zum Stillen am Arbeitsplatz, aber sie garantieren nicht immer eine praktische Umsetzung. Daher ist es ratsam, sich frühzeitig mit dem Arbeitgeber über die Möglichkeiten und Bedingungen des Stillens zu verständigen und gegebenenfalls eine schriftliche Vereinbarung zu treffen. So kann man Konflikte vermeiden und eine stillfreundliche Arbeitsatmosphäre schaffen.

Auch wenn Ihr vor allem wegen des Themas „Urlaubstage berechnen im Mutterschutz“ auf diese Seite gekommen seid: Bitte informiert Euch, welche Rechte als schwangere und stillende Frau ihr ansonsten noch habt. Nur wenn Ihr Eure Rechte kennt, könnt Ihr diese auch nutzen. Dazu gehört auch beispielsweise das Thema Teilzeitarbeit, dass vor allem im Teilzeit- und Befristungsgesetz geregelt ist. Und das nicht nur für Mütter oder Väter, sondern ganz grundsätzlich für alle Arbeitnehmer in Deutschland, was vielen gar nicht bekannt ist.

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56 Comments

  1. Ich habe auch eine Frage zur Berechnung des Urlaubsanspruchs. Ich war mit dem ersten Kind schwanger (geboren am 13.11.2020). Dann wurde ich während der Elternzeit wieder schwanger mit dem zweiten Kind (geboren am 21.04.2022). Die Elternzeit habe ich enstprechend vorzeitig beendet und bin für 14 Wochen in Mutterschutz. Jetzt möchte man von mir eine Rechtsprechung, die besagt, dass ich auch für die Zeit der zweiten Mutterschutzfrist vollen Urlaubsanspruch habe. Kann mir jemand hierzu helfen?

    1. Liebe Mila,

      eine Rechtsprechung brauchst Du nicht, da hier das Gesetz klar regelt, dass die Zeit des Mutterschutzes wie Arbeitszeit gilt und nur während der Elternzeit der Urlaubsanspruch anteilig gekürzt werden darf. UND: Dass es möglich ist, die Elternzeit vorzeitig zu beenden, um erneut die Schutzfristen wahrzunehmen und dann wieder in Elternzeit zu gehen. Lediglich eine Mitteilungspflicht hast Du einzuhalten.

      Hier gibt es meines Erachtens keinerlei Unklarheiten.

      https://www.gesetze-im-internet.de/beeg/__16.html

      Beziehe Dich hier auf BEEG § 16 Abs 3 Satz 3:

      „(3) Die Elternzeit kann vorzeitig beendet oder im Rahmen des § 15 Absatz 2 verlängert werden, wenn der Arbeitgeber zustimmt. Die vorzeitige Beendigung wegen der Geburt eines weiteren Kindes oder in Fällen besonderer Härte, insbesondere bei Eintritt einer schweren Krankheit, Schwerbehinderung oder Tod eines Elternteils oder eines Kindes der berechtigten Person oder bei erheblich gefährdeter wirtschaftlicher Existenz der Eltern nach Inanspruchnahme der Elternzeit, kann der Arbeitgeber unbeschadet von Satz 3 nur innerhalb von vier Wochen aus dringenden betrieblichen Gründen schriftlich ablehnen. Die Elternzeit kann zur Inanspruchnahme der Schutzfristen des § 3 des Mutterschutzgesetzes auch ohne Zustimmung des Arbeitgebers vorzeitig beendet werden; in diesen Fällen soll die Arbeitnehmerin dem Arbeitgeber die Beendigung der Elternzeit rechtzeitig mitteilen. Eine Verlängerung der Elternzeit kann verlangt werden, wenn ein vorgesehener Wechsel der Anspruchsberechtigten aus einem wichtigen Grund nicht erfolgen kann.“

      Ich bin hier sehr gespannt, ob Dein Arbeitgeber dies anstandslos hinnimmt. Gib gern hier Rückmeldung auch für andere Mütter, ob es Dir möglich war, Dein Recht durchzusetzen. Es ist auf jeden Fall grundsätzlich auf Deiner Seite.

      Viel Erfolg,
      Christina

      Viel Erfolg,

      Christina

  2. Liebe Christina,

    ich habe am 26.07.23 entbunden und war bis zum 20.09 im Mutterschutz und danach sofort in die EZ

    Wie viel Urlaubsanspruch/Resturlaub habe ich dann für das Jahr 2023?
    Da ich direkt nach der Bekanntgabe meiner da ins Beschäftigungsverbot gegangen bin, habe ich 2023 gar keinen Urlaub in Anspruch genommen.
    Und würde gerne wissen wie viele Urlaubstage mir nach meiner Elternzeit bleiben.

    Vielen Dank,
    ich hoffe, dass ich es verständlich erklären konnte

    Lieben Gruß Sunny

    1. Liebe Sunny,

      Du hast für 2023 nur für volle Elternzeitmonate keinen Urlaubsanspruch. Jedenfalls, solange Dir der Arbeitgeber gesetzesgerecht diese Monate kürzt.

      Das bedeutet, Januar bis November hast Du kompletten Urlaubsanspruch.

      Sofern Du 30 Tage Urlaub regulär im Jahr hättest wären das dann:

      2,5 Tage x 9 Monate = 22,5 Tage Anspruch

      Solltest Du hier wirklich keinen Tag in Anspruch genommen haben und aus gesundheitlichen oder betrieblichen Gründen das auch nicht gekonnt haben, steht der Urlaub Dir für nach der Elternzeit zusätzlich zu.

      Verfallen kann der Urlaubsanspruch erst im dritten Jahr nach dem Ende der Elternzeit.

      Viel Erfolg Dir beim Durchsetzen Deines Anspruchs.

      Viele Grüße,
      Christina

  3. Liebe Christina, erstmal vielen Dank für den informativen Beitrag.

    Mein Mutterschutz beginnt am 28.4.2024. Mein Entbindungstermin ist am 10.6.2024 und somit endet mein Mutterschutz am 05.08.2024. Anschließend begebe ich mich ab dem 06.08.2024 in die Elternzeit.

    Wieviel Urlaubstage stehen mir für das Jahr 2024 gesetzlich zu, wenn ich bei einer 5-Tage-Woche 30 Urlaubstage für ein ganzes Kalenderjahr erhalten hätte? Wenn ich dich richtig verstanden und korrekt gerechnet habe, müssten es doch 2,5*8 = 20 Urlaubstage sein?
    Nun habe ich neulich die Meldung von der Personalabteilung bekommen, dass es aber nur 17,5 Tage sind. Die ersten Tage im August wurden nicht mitgerechnet, ist das rechtens? Ich dachte nur volle Kalendermonate dürfen gekürzt werden. Wie kann ich hier vorgehen?

    Vielen Dank für deine Hilfe vorab.

    1. Liebe Tuba,

      Du hast genau den richtigen Riecher gehabt und den Artikel hier schon gut verstanden.

      Es sind 2,5*8=20 Tage

      Bitte weise Deinen Arbeitgeber auf den entsprechenden Absatz im § 17 BEEG (1) hin, den ich hier ja bereits häufig genannt habe.

      Es muss keine böse Absicht des Arbeitgebers sein, oft ist es einfach nur Unwissenheit.

      Alles Gute beim Durchsetzen Deines Anspruchs und auch für die anstehende Geburt.

      Herzlichst, Christina

  4. Liebe Christina,

    vielen Dank für Deine Erklärung. Ich bin jetzt leider unsicher, ob mein Arbeitgeber alles richtig macht.

    Mein Sohn kam am 29.7.2023 zur Welt. Der ET war der 27.8., daher zählt er als Frühchen und ich hatte 12 Wochen Mutterschutz (bis zum 19.11.). Jetzt hatte ich für 2023 nur 25 Tage Urlaub (5 Tage/ Woche und 30 Tage Urlaubsanspruch). Durch die Verlängerung des Mutterschutzes müsste ich doch noch 2,5 Tage extra bekommen, oder?

    Nach dem Mutterschutz bin ich direkt in Elternzeit gegangen, geplant bis 20.10.2024. Jetzt will mir mein Arbeitgeber nur 5 Tage Urlaub für dieses Jahr geben. Aber hier müssten es doch durch den halben Oktober insgesamt 7,5 Tage sein. Sehe ich das richtig oder bin ich etwas verdreht im Kopf?

    Vielen Dank und liebe Grüße,
    Jennifer

    1. Liebe Jennifer,

      wenn Du bis zum 19.11. im Mutterschutz warst, dann hast Du inklusive November den kompletten Urlaubsanspruch erworben.

      11 Monate x 2,5 Tage = 27,5 Tage Anspruch gesamt 2023

      Für das Jahr 2024 gilt entsprechend:

      Da der Arbeitgeber den Urlaub laut § 17 Abs BEEG nur für volle Elternzeitmonate kürzen darf, erwirbst Du für den Oktober 2024 vollen Urlaubsanspruch.

      Und somit:

      3 Monate x 2,5 Tage = 7,5 Tage Anspruch gesamt 2024

      Ich hoffe, Dir damit weitergeholfen zu haben.

      Viel Erfolg damit,
      Christina

  5. Hallo, mein Mutterschutz beginnt ab 07.02.- ET 20.03. wie viele Urlaubstage habe ich dann noch bei normalen 30 Tagen Urlaub? Mein Arbeitgeber weigert sich mir meinen Resturlaub auszubezahlen. Brauche dringend Hilfe..

    1. Hallo Desi,

      Dein Mutterschutz endet also am 15.5., sollte das Baby zeitgerecht kommen.
      Der Urlaub wird also von Januar bis inklusive Mai voll berechnet.
      2,5 Urlaubstage je Monat x 5 Monate = 12,5 Tage bis Ende Mai.
      Ab Juni – für volle Elternzeitmonate – darf der Arbeitgeber den Urlaub dann kürzen.
      Es muss Dir vor dem Mutterschutz die Möglichkeit gegeben werden, diese 12,5 Tage zu nehmen. Wenn der Urlaub aus dringenden betrieblichen oder persönlichen, beispielsweise aufgrund einer Krankheit, Gründen nicht genommen werden kann, kann dieser zunächst auf die Zeit nach der Rückkehr übertragen werden. Kann der Urlaub danach auch nicht genommen werden, weil beispielsweise das Arbeitsverhältnis endet, so muss dieser ausgezahlt werden. Die Grundlage dafür liegt in § 17 BEEG Absatz 3: https://dejure.org/gesetze/BEEG/17.html

      Ich hoffe, das hilft Dir weiter.
      Christina

  6. Hey, mein errechneter ET wäre 28.08.24.
    Laut meinem Arbeitgeber habe ich Anspruch auf 18Tage Urlaub (eigentlicher Jahresurlaub wäre 36).
    Mein Mutterschutz würde am 17.7 anfangen und am 23.10 enden. Ich würde nach der Geburt direkt in die elternzeit gehen. Stimmt das mit den 18 Tagen Urlaub oder hab ich mehr Anspruch ?

    1. Liebe Burcu,

      die Rechnung lautet hier folgendermaßen:

      10 volle Monate x 3 Urlaubstage je Monat = 30 Tage Urlaubsanspruch

      Der Arbeitgeber darf Urlaub nur für volle Elternzeitmonate – hier November und Dezember – kürzen. Da Du je Monat 3 Tage Urlaubsanspruch hast, darf er 2 mal 3 Tage kürzen in 2024.

      Bitte weise ihn auf des BEEG § 17, wie ich es oben im Artikel beschrieben habe, hin.

      Viel Erfolg beim Durchsetzen Deines Anspruchs.

      Herzliche Grüße,
      Christina

    1. Liebe Lisa, für Frauen gibt es aktuell lediglich den Mutterschutz während der Zeit rund um den ET. Für Väter ist eventuell geplant, bezahlten Extraurlaub für einige Zeit rund um die Geburt zu gewähren. Abschließend geregelt ist dies allerdings nicht, höchstens in vereinzelten Tarifverträgen oder Unternehmensbestimmungen. Viele Grüße, Christina

  7. Hallo,

    mein ET ist am 07.März, also Mutterschutz von 25.01. bis 02.05. wenn ich mich nicht irre?!
    Da ich direkt im Anschluss in die Elternzeit gehe meint mein Arbeitgeber ich solle noch die 10 Tage Urlaub für dieses Jahr abbauen.
    Wir haben eine 5 Tage / Woche an denen ich auch arbeite und einen Jahresurlaub von 30 Tagen.
    Stimmen die 10 Tage? Sind doch eigentlich 12,5 Tage oder zählt der Mai nicht dazu weil der 1.Mai ein Feiertag ist? Und was wäre wenn das Kind doch 2 Tage eher kommt? Dann wäre ja tatsächlich der Urlaub nur bis April zu berechnen?!

    Vielen Dank im Voraus.
    Tina

    1. Liebe Tina, Urlaub darf nur für volle Monate der ELternzeit gekürzt werden. Welcher Wochentag oder Feiertag der 1. Mai ist, ist dabei unerheblich. Das bedeutet, die von Dir berechneten 12,5 Tage stimmen. Sollte das Baby noch im April geboren werden, dann verlängert sich die Mutterschutzfrist um diese Tage nach der Geburt. Konkret: Kommt das Baby 2 Tage vor ET zur Welt, hast Du Anspruch auf 8 Wochen + 2 Tage nach der Geburt.
      Ich hoffe, Dir damit geholfen zu haben.
      Viele Grüße, Christina

  8. Hallo, mein Mutterschutz beginnt am 6.6.2024. Mein Entbindungstermin ist am 18.7.2024 und somit endet mein Mutterschutz am 12.9.2024. Anschließend begebe ich mich sofort in Elternzeit.

    Wieviel Urlaubstage stehen mir für das Jahr 2024 gesetzlich zu, wenn ich bei einer 5-Tage-Woche 30 Urlaubstage für ein ganzes Kalenderjahr erhalten hätte.

    Ich hoffe Sie können mir weiterhelfen.

    Vielen lieben Dank im Voraus!

    1. Hallo Sonja, da Urlaub nur für volle Elternzeitmonate gekürzt werden darf (der erste volle Monat wird dann Oktober sein), steht Dir für Januar bis inkl September Urlaub zu.

      9 x 2,5 = 22,5 Tage

      Viele Grüße
      Christina von der Reisemeisterei

      1. Gilt hier wiederum nicht § 4 BurlG und somit der volle Urlaubsanspruch, da sechs Monate in dem Jahr bereits gearbeitet wurde? Den Mutterschutz darf man ja noch von der „Arbeitszeit“ abziehen.

        1. Hallo, ich weiß nicht, ob ich Dich richtig verstanden habe. Für volle Elternzeitmonate darf der Arbeitgeber unabhängig von der Lage der Monate im Jahr jeweils ein Zwölftel des Urlaubs abziehen. Für Oktober, November und Dezember werden hier also die Urlaubstage abgezogen. Bitte wirf nochmal einen Blick in §17 des BEEG. Viele Grüße, Christina

  9. Hallo!

    Mein ET ist am 29.02., ich gehe also ab dem 18.01. in Mutterschutz. Der endet dann ja folglich Ende April. Ich werde anschließend ein Jahr in Elternzeit gehen und danach plane ich den Arbeitgeber zu wechseln. Das weiß mein Chef noch nicht.
    Wie viel Urlaubsanspruch habe ich dann noch?
    Sehe ich das falsch, dass ich bis Ende April bei 30 Tagen Urlaub noch 10 Tage Urlaub vor Mutterschutz nehmen muss, da ich nach der Elternzeit nicht zurück kommen werde?

    Liebe Grüße
    Janna

    1. Hallo Janna, genauso hätte ich das auch errechnet. Voller Urlaubsanspruch bis Ende April: 30/12*4=10.
      Sollte sich der ET in den Mai verschieben, was ja nicht ungewöhnlich wäre, kommen da nochmals für den kompletten Mai 2,5 Tage hinzu, auch wenn dieser Monat nicht vollständig in der Mutterschutzzeit liegt.
      Viel Erfolg für einen neuen Arbeitgeber und eine gute, ja schon recht baldige Geburt.
      Christina

    2. Wenn du es allerdings nicht schaffst, bis zum 18.01. die 10 Tage zu verbrauchen, ist dein jetziger Arbeitgeber verpflichtet, den noch übrigen Urlaub nach der Kündigung auszuzahlen.

  10. Liebe Christina,
    Meine voraussichtliche Geburtstermin ist 01.05.2024 und mein Mutterschutz endet am 26.06.24.
    Wie viel Tage Urlaubsanspruch habe ich bevor ich in Mutterschutz gehe bei einen Jahresurlaub von 28 Tage.
    Bitte um kurze Rückmeldung.
    Vielen herzlichen Dank
    Lav

    1. Hallo liebe Lav,

      Dein Urlaubsanspruch reicht im Jahr 2024 von Anfang Januar bis Ende Juni, da der Urlaub nur für volle Elternzeitmonate gekürzt werden darf.
      Du hast also für volle 6 Monate 14 Tage Urlaubsanspruch.

      Viele Grüße und eine gute Schwangerschaft.

      Christina

  11. Hallo, ich habe eine Frage. Ich habe voraussichtlich am 16.04.2024 ET und der Mutterschutz würde dann am 11.06.2024 enden.
    Dann hätte ich für das Jahr einen Anspruch von 15 Tagen, oder? (Bei 30 pro Jahr) darf ich die 15 Tage komplett vor Mutterschutz nehmen oder stehen mir nur die bis zum ET vorher zu?

    1. Hallo Jana,

      zuerst zum ersten Teil. Da der Anspruch für die Urlaubstage auch während des Mutterschutzes entsteht und der Anspruch nur für ganze Elternzeitmonate gekürzt werden darf, hast Du tatsächlich 15 Tages Urlaubsanspruch für Januar bis Juni.

      Zum zweiten Teil (bitte beachte, dass ich keine Juristin bin, also mit Vorbehalt): Meines Erachtens kannst Du den Urlaub ebenfalls vor dem Eintreten des Mutterschutzes nehmen. Bis zum Ende des Mutterschutzes ist dies ja nicht mehr möglich. Achtung: Sollte es nicht möglich sein, den Urlaub zu nehmen, hat der Arbeitgeber den Urlaub im Jahr, in dem die Elternzeit endet oder im darauffolgenden Jahr zu geben.

      Viele Grüße,
      Christina

  12. Hallo :) Mein Mutterschutz endet vorraussichtlich am 4. Juni, reicht das um für den Juni noch die Urlaubstage zu erhalten? Meine Arbeit hat nur bis einschließlich mai für die URlaubstage Rechnung verwendet. Also ohne Juni.

    1. Hallo Christina, laut BEEG §17 (1) wird in der Elternzeit der Urlaub nicht für die vollen Elternzeitmonate gekürzt, nicht für die Monate, in die der Mutterschutz auch nur anteilig hinein ragt. Sprich: Für den Juni steht Dir der volle Urlaubsanspruch zu. Viel Erfolg beim Durchsetzen und eine schöne Schwangerschaft. Christina

  13. Hallo liebe Christina, ich bin mit nicht sicher aber gilt der Monat in dem mein Mutterschutz endet ebenfalls ganz bei der Berechnung der Urlaubstage?
    Ich habe 28 Tage Urlaub, bei einer 5 Tage-Woche. Mein ET ist der 22.02.2024, somit beginnt mein Mutterschutz am 11.01.24 und endet am 18.04.23. Ich komme daher auf 9,3 Tage? Stimmt das? Liebe Grüße Verena

  14. Wie wird es bei der Teilzeit berechnet? Bei mir war es so, dass ich 01.01-13.04 in Mutterschutz war. Danach bis 15.07 in 100% Elternzeit, dann aber noch 2 Monate 50% Elternzeit und erst ab 15.09 wieder Vollzeit arbeite. Bisher ist es mir klar, dass ich für Monate Januar bis April 100% und für August 50% Urlaubsanspruch habe. Wie ist es aber mit Juli und September?

    1. Hallo Anna, das kommt meines Erachtens weniger auf die Prozente denn auf die Lage der Wochenarbeitszeit an. Wenn Du jeweils die 50% und die 100% auf 5 Tage verteilt gearbeitet hast, ändert sich nichts am Urlaubsanspruch. Ansonsten kannst Du selbst diesen mit dem Dreisatz wie oben angegeben ausrechnen. Christina

  15. Hallöchen,
    mein Mutterschutz beginnt am 06.04.23 und endet am 13.07.23
    ich habe im Jahr 36 Tage Urlaubsanspruch bei einer 6 Tage Woche wieviel Urlaubsanspruch hab ich dann ? Mein Arbeitgeber sagte mir ich hab nur Urlaubsanspruch bis zum 6.04.23 ist das richtig ?

    Lg Ivana

  16. Liebe Christina,
    ich habe da eine Frage. Mein ET ist der 8.06.23, mein Mutterschutz endet am 03.08.23. Wird mein Urlaub bis ende Juli und anteilig August berechnet, oder bis August?
    Ich habe 30 Urlaubstage. Sprich 18 Tage oder 20 Tage? Über eine kurzfristige Rückmeldung würde ich mich freuen
    Liebe Grüße Mila

  17. Hallo,
    wie ist das denn wenn man zwei Kinder bekommen hat und dazwischen nicht arbeiten war? Wenn ich jetzt wieder zu arbeiten beginne, habe ich dann Anspruch auf den Urlaub der während der Mutterschutzfrist von Kind 1 und der während der Mutterschutzfrist von Kind 2 entstanden ist?
    LG Ursula

  18. Hallo, ich habe mal eine Frage. Bei mir war es so, dass ich am 02.04.20 meine Tochter bekommen habe. Errechneter Termin war der 18.04.20. Urlaubsanspruch hatte ich 15 Tage, von Januar bis Juni quasi, welchen ich bis zum Mutterschutz voll genommen habe. Hat man denn, falls das Kind früher auf die Welt kommt, also vom Mutterschutz quasi etwas fehlt, Anspruch auf mehr Urlaubstage?
    Ich bin etwas irritiert, weil es bei meiner Kollegin gleich war, dass ihr Kind 18 Tage früher auf die Welt kam (2 Tage eher als bei mir) und sie nun im Nachhinein noch 9 Urlaubstage erhalten hat, da sie nicht alle genommen hätte. Aber sie sagt, sie hätte auch den ganzen ihr zustehenden Urlaub in Anspruch genommen bis zum Mutterschutz. Es ist nun zwar schon etwas her, aber falls mir etwas zusteht, möchte ich es natürlich nicht verfallen lassen. Könnte ein paar mehr Urlaubstage schon gebrauchen, da ich nun natürlich in Teilzeit weniger Anspruch habe.
    Danke für eine Antwort im Voraus. Lg

    1. Hallo Dani,

      zunächst einmal fehlt Dir ja nichts vom Mutterschutz, da bei früherer Geburt die Dir an der 6-wöchtigen Schutzfrist vor der Geburt fehlenden Tage hinten angehängt werden.
      Bezüglich der Urlaubstage: Der Mutterschutz wird hierbei so betrachtet, als wenn gearbeitet worden wäre. Heißt: Auch für diese Zeit des Mutterschutzes entsteht Urlaubsanspruch. Und zwar für volle Monate, Der Urlaubsanspruch für die Monate, in denen Mutterschutz besteht, werden NICHT anteilig gekürzt. Extra Urlaub wegen eines früheren Mutterschutzes gibt es leider nicht.

      Du kannst nun also Wenn der Mutterschutz bis in den Juni hineingeragt hat, für die Monate Januar bis Juni Urlaub erhalten.

      Wenn man nicht alle Urlaubstage vor dem Mutterschutz genommen hat, können diese bis nach der Geburt natürlich übertragen werden.

      Hoffentlich hat Dir die Antwort weitergeholfen.
      Viele Grüße, Christina

  19. Hallöchen,
    leider vertraue ich meinem Arbeitgeber keinen Meter und würde dich gerne um Rat fragen. Ich arbeite 5 Tage die Woche und habe im Jahr 30 Tage Urlaub. Ab dem 18.6 gehe ich in Mutterschutz, mein ET ist der 30.7, im Anschluss gehe ich direkt in Elternzeit. Wieviele Urlaubstage habe ich dann insgesamt dieses Jahr? Ich habe bisher noch keinen Tag Urlaub in Anspruch genommen.
    Lt. meiner Chefin hätte ich 14 Tage Anspruch, das ist doch nicht richtig oder?
    Über eine Antwort würde ich mich sehr freuen!!
    Liebe Grüße

    1. moin.

      du hast pro Monat einen Anspruch auf 2,5 Tage Urlaub. (30 Tage / 12 Monate)
      Du arbeitest imkl. Mutterschutz für 7 Monate (Januar-einschl. Juli). Würde bei mir 17,5 Tage rauskommen. Wenn das Baby erst im August kommen sollte, wären das normalerweise noch 2,5 Tage mehr

  20. Hi Christina,
    ich dachte der Urlaubsanspruch entfällt ab Start des Mutterschutzes!?
    Mein Mutterschutz startet am 18.05.22 und ich dachte auch nur so lange habe ich Anspruch auf Urlaub.
    D. h. also ich liege falsch und habe Anspruch auf Urlaub bis zum Ende des Mutterschutzes (sprich ET ist 29.06.22 + 8 Wochen = 24.08.2022), also August 2022?
    LG Lisa

  21. Vielen Dank für diese gute Erklärung!! :-)
    Diese hat mir sehr geholfen und ich freue mich, dass der angefangene Monat als „ganz“ gilt.

  22. Hallo. Mein Mutterschutz endet am Freitag den 01.07, also nur ein Tag im Juli. Hab ich dann auch für 7 Monate Anspruch auf Urlaub?
    Gruß Melanie

    1. Liebe Melanie, vielleicht hilft dir, den Mutterschutz vorzustellen, als hättest Du gearbeitet. 6 Wochen vor dem berechneten Geburtstermin befindest Du Dich in der sogenannten Schutzfrist, dürftest also arbeiten. 8 Wochen nach der Geburt befindest Du Dich im absoluten Beschäftigungsverbot. In Bezug auf den Urlaubsanspruch wird diese Zeit allerdings als wie Arbeitszeit gewertet und Du erwirbst ohne gearbeitet zu haben, einen Urlaubsanspruch.

      Dein Urlaubsanspruch berechnet sich also inklusive bis zum 1.7. – dann eben anteilig. Gehst Du direkt im Anschluss in Elternzeit, wird der Arbeitgeber voraussichtlich ab dann den Urlaubsanspruch anteilig kürzen. Auch wenn er dies nicht muss, aber er hat eben Anspruch darauf, diesen kürzen zu dürfen.

      Wenn also die Elternzeit nun am 2.7. startet, darf erst ab dem ersten vollen Monat nach dem Juli, also August, der Urlaubsanspruch gekürzt werden. Das Gesetz ist hier sehr eindeutig in seiner Formulierung: „Für jeden VOLLEN Monat“.

      https://www.gesetze-im-internet.de/beeg/__17.html

      Ich hoffe, ich konnte Dir mit der Antwort etwas helfen?

      Herzliche Grüße,
      Christina

      1. Herzlichen Dank. Ich wollte nur wirklich sicher gehen, dass ich nichts falsch machen. Ja ich gehe danach direkt in die Elternzeit.

        Gruß Melanie

  23. Liebe Christina,
    Danke für den tollen Eintrag.
    Wenn man die erste Jahreshälfte (was bei 25.7. ja der Fall wäre) als Beschäftigte gilt, steht einem dann nicht der gesamte Jahresurlaub zur Verfügung?
    Liebe Grüße
    Susanne

    1. Liebe Susanne, vielen Dank. Ja, grundsätzlich ist das so. Allerdings hat der Arbeitgeber laut § 17 BEEG das Recht, für jeden Monat Elternzeit diesen Anspruch auch zu kürzen. Er muss es nicht, wird von seinem Recht allerdings in den meisten Fällen Gebrauch machen. Liebe Grüße, Christina

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