Urlaubstage im Mutterschutz berechnen! Mit einfacher Vorlage zur Berechnung für Schwangere vor dem Mutterschutz!
Wie berechne ich die Urlaubstage im Mutterschutz? Das habe ich mich vor allem zu Beginn der Schwangerschaft mit unserer zweiten Tochter gefragt. Nicht nur, um genau zu wissen, wie viel Reisezeit uns als Familie vor oder nach der Elternzeit bleibt. Ich finde es wichtig, dass man über seine Rechte Klarheit hat. Ob man sie nun in Anspruch nimmt oder nicht. Suchergebnisse bei Google halfen mir nur bedingt weiter. Ich vermute, nicht nur mich beschäftigte diese Frage. Insofern hier für Euch eine kleine Anleitung.
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Gesetzesgrundlage
Die Antwort findet sich im „Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz“. Kurz BEEG. Hier geht es unter anderem um die Höhe des Elterngeldes. Dann um die Beantragung des Elterngeldes. Den Anspruch auf Elternzeit an sich. Aber eben auch um den Urlaubsanspruch im Mutterschutz. Bevor Ihr also Sekundärliteratur – wie meine Seite hier auch – lest und Euch damit auf die Einschätzung anderer verlasst: Beschäftigt Euch selbst mit dem Gesetzestext. Der ist nämlich gar nicht so kompliziert: Schaut hier: § 17 Urlaub.
Und das ist der Auszug aus dem BEEG selbst:
Urlaubstage im Mutterschutz berechnen
Erläuterung
Also schön. Und was heißt das jetzt? Die Antwort findet sich direkt im Absatz (1). Der Arbeitgeber kann den Erholungsurlaub für die Elternzeit kürzen. Und zwar für jeden vollen Monat. Das bedeutet im Umkehrschluss: Für jeden Monat, in den der Mutterschutz auch nur zum Teil hineinragte, wird der Urlaub NICHT gekürzt.
So berechne ich die Urlaubstage im Mutterschutz konkret
Beispielrechnung
Beispiel gefällig? Hier anhand meiner persönlichen Situation.
Mein Urlaubsanspruch im Jahr beträgt bei einer 3-Tage-Woche 18 Tage je Jahr. Mein errechneter Geburtstermin war der 31.5.17. Der Mutterschutz endete also am 25.7.17. – 8 Wochen nach dem errechneten Geburtstermin. Auch wenn damit der Monat Juli nicht ganz durch den Mutterschutz abgedeckt wurde, so entstand dennoch für den gesamten Monat Juli der Urlaubsanspruch. Insgesamt also für 7 volle Monate im Jahr 2017. Der Urlaub wird nicht anteilig für Juli berechnet.
Rechenweg:
7 Monate * 18 Tage / 12 Monate = 10,5 Urlaubstage Anspruch in 2017
Ich hoffe, Euch damit eine schnelle Erklärung geliefert zu haben wie Ihr die Urlaubstage im Mutterschutz berechnen könnt. Wenn noch etwas offen ist, fragt gern nach.
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Hallöchen,
mein Mutterschutz beginnt am 06.04.23 und endet am 13.07.23
ich habe im Jahr 36 Tage Urlaubsanspruch bei einer 6 Tage Woche wieviel Urlaubsanspruch hab ich dann ? Mein Arbeitgeber sagte mir ich hab nur Urlaubsanspruch bis zum 6.04.23 ist das richtig ?
Lg Ivana
Hallo Ivana, der Mutterschutz gilt wie gearbeitet. Du erwirbst hier Urlaubsansprüche. Siehe: https://www.gesetze-im-internet.de/beeg/__17.html Du erwirbst also in Deinem Fall sogar für den gesamten Juli noch Urlaubsanspruch. Urlaub darf nur laut Gesetz hier für volle Elternzeitmonate gekürzt werden. Viele Grüße, Christina
Liebe Christina,
ich habe da eine Frage. Mein ET ist der 8.06.23, mein Mutterschutz endet am 03.08.23. Wird mein Urlaub bis ende Juli und anteilig August berechnet, oder bis August?
Ich habe 30 Urlaubstage. Sprich 18 Tage oder 20 Tage? Über eine kurzfristige Rückmeldung würde ich mich freuen
Liebe Grüße Mila
Liebe Mila, der Arbeitgeber darf den Urlaub nur für volle Monate der Elternzeit kürzen. Der August ist noch anteilig in der Mutterschutzfrist. Hier gilt der gesamte Monat wie gearbeitet. Viele Grüße, Christina
Hallo,
wie ist das denn wenn man zwei Kinder bekommen hat und dazwischen nicht arbeiten war? Wenn ich jetzt wieder zu arbeiten beginne, habe ich dann Anspruch auf den Urlaub der während der Mutterschutzfrist von Kind 1 und der während der Mutterschutzfrist von Kind 2 entstanden ist?
LG Ursula
Hallo Ursula, wenn Du nicht gearbeitet hast in der Elternzeit zwischen den Kindern, dann kann Dein Arbeitgeber für jeden Monat den Urlaubsanspruch um ein Zwölftel kürzen. Viele Grüße, Christina
Hallo, ich habe mal eine Frage. Bei mir war es so, dass ich am 02.04.20 meine Tochter bekommen habe. Errechneter Termin war der 18.04.20. Urlaubsanspruch hatte ich 15 Tage, von Januar bis Juni quasi, welchen ich bis zum Mutterschutz voll genommen habe. Hat man denn, falls das Kind früher auf die Welt kommt, also vom Mutterschutz quasi etwas fehlt, Anspruch auf mehr Urlaubstage?
Ich bin etwas irritiert, weil es bei meiner Kollegin gleich war, dass ihr Kind 18 Tage früher auf die Welt kam (2 Tage eher als bei mir) und sie nun im Nachhinein noch 9 Urlaubstage erhalten hat, da sie nicht alle genommen hätte. Aber sie sagt, sie hätte auch den ganzen ihr zustehenden Urlaub in Anspruch genommen bis zum Mutterschutz. Es ist nun zwar schon etwas her, aber falls mir etwas zusteht, möchte ich es natürlich nicht verfallen lassen. Könnte ein paar mehr Urlaubstage schon gebrauchen, da ich nun natürlich in Teilzeit weniger Anspruch habe.
Danke für eine Antwort im Voraus. Lg
Hallo Dani,
zunächst einmal fehlt Dir ja nichts vom Mutterschutz, da bei früherer Geburt die Dir an der 6-wöchtigen Schutzfrist vor der Geburt fehlenden Tage hinten angehängt werden.
Bezüglich der Urlaubstage: Der Mutterschutz wird hierbei so betrachtet, als wenn gearbeitet worden wäre. Heißt: Auch für diese Zeit des Mutterschutzes entsteht Urlaubsanspruch. Und zwar für volle Monate, Der Urlaubsanspruch für die Monate, in denen Mutterschutz besteht, werden NICHT anteilig gekürzt. Extra Urlaub wegen eines früheren Mutterschutzes gibt es leider nicht.
Du kannst nun also Wenn der Mutterschutz bis in den Juni hineingeragt hat, für die Monate Januar bis Juni Urlaub erhalten.
Wenn man nicht alle Urlaubstage vor dem Mutterschutz genommen hat, können diese bis nach der Geburt natürlich übertragen werden.
Hoffentlich hat Dir die Antwort weitergeholfen.
Viele Grüße, Christina
Hallöchen,
leider vertraue ich meinem Arbeitgeber keinen Meter und würde dich gerne um Rat fragen. Ich arbeite 5 Tage die Woche und habe im Jahr 30 Tage Urlaub. Ab dem 18.6 gehe ich in Mutterschutz, mein ET ist der 30.7, im Anschluss gehe ich direkt in Elternzeit. Wieviele Urlaubstage habe ich dann insgesamt dieses Jahr? Ich habe bisher noch keinen Tag Urlaub in Anspruch genommen.
Lt. meiner Chefin hätte ich 14 Tage Anspruch, das ist doch nicht richtig oder?
Über eine Antwort würde ich mich sehr freuen!!
Liebe Grüße
moin.
du hast pro Monat einen Anspruch auf 2,5 Tage Urlaub. (30 Tage / 12 Monate)
Du arbeitest imkl. Mutterschutz für 7 Monate (Januar-einschl. Juli). Würde bei mir 17,5 Tage rauskommen. Wenn das Baby erst im August kommen sollte, wären das normalerweise noch 2,5 Tage mehr
Hi Christina,
ich dachte der Urlaubsanspruch entfällt ab Start des Mutterschutzes!?
Mein Mutterschutz startet am 18.05.22 und ich dachte auch nur so lange habe ich Anspruch auf Urlaub.
D. h. also ich liege falsch und habe Anspruch auf Urlaub bis zum Ende des Mutterschutzes (sprich ET ist 29.06.22 + 8 Wochen = 24.08.2022), also August 2022?
LG Lisa
Vielen Dank für diese gute Erklärung!! :-)
Diese hat mir sehr geholfen und ich freue mich, dass der angefangene Monat als „ganz“ gilt.
Liebe Lisa, gern geschehen. Es ist auch wichtig, dass wir Mütter genau unsere Rechte kennen. Herzliche Grüße, Christina
Hallo. Mein Mutterschutz endet am Freitag den 01.07, also nur ein Tag im Juli. Hab ich dann auch für 7 Monate Anspruch auf Urlaub?
Gruß Melanie
Liebe Melanie, vielleicht hilft dir, den Mutterschutz vorzustellen, als hättest Du gearbeitet. 6 Wochen vor dem berechneten Geburtstermin befindest Du Dich in der sogenannten Schutzfrist, dürftest also arbeiten. 8 Wochen nach der Geburt befindest Du Dich im absoluten Beschäftigungsverbot. In Bezug auf den Urlaubsanspruch wird diese Zeit allerdings als wie Arbeitszeit gewertet und Du erwirbst ohne gearbeitet zu haben, einen Urlaubsanspruch.
Dein Urlaubsanspruch berechnet sich also inklusive bis zum 1.7. – dann eben anteilig. Gehst Du direkt im Anschluss in Elternzeit, wird der Arbeitgeber voraussichtlich ab dann den Urlaubsanspruch anteilig kürzen. Auch wenn er dies nicht muss, aber er hat eben Anspruch darauf, diesen kürzen zu dürfen.
Wenn also die Elternzeit nun am 2.7. startet, darf erst ab dem ersten vollen Monat nach dem Juli, also August, der Urlaubsanspruch gekürzt werden. Das Gesetz ist hier sehr eindeutig in seiner Formulierung: „Für jeden VOLLEN Monat“.
https://www.gesetze-im-internet.de/beeg/__17.html
Ich hoffe, ich konnte Dir mit der Antwort etwas helfen?
Herzliche Grüße,
Christina
Herzlichen Dank. Ich wollte nur wirklich sicher gehen, dass ich nichts falsch machen. Ja ich gehe danach direkt in die Elternzeit.
Gruß Melanie
Hallo Melanie, gern geschehen und Dir dann eine gute Geburt und Elternzeit :-) Liebe Grüße, Christina
Liebe Christina,
Danke für den tollen Eintrag.
Wenn man die erste Jahreshälfte (was bei 25.7. ja der Fall wäre) als Beschäftigte gilt, steht einem dann nicht der gesamte Jahresurlaub zur Verfügung?
Liebe Grüße
Susanne
Liebe Susanne, vielen Dank. Ja, grundsätzlich ist das so. Allerdings hat der Arbeitgeber laut § 17 BEEG das Recht, für jeden Monat Elternzeit diesen Anspruch auch zu kürzen. Er muss es nicht, wird von seinem Recht allerdings in den meisten Fällen Gebrauch machen. Liebe Grüße, Christina