Urlaubstage im Mutterschutz berechnen! Mit einfacher Vorlage zur Berechnung für Schwangere vor dem Mutterschutz!
Wie berechne ich die Urlaubstage im Mutterschutz? Das habe ich mich vor allem zu Beginn der Schwangerschaft mit unserer zweiten Tochter gefragt. Nicht nur, um genau zu wissen, wie viel Reisezeit uns als Familie vor oder nach der Elternzeit bleibt. Ich finde es wichtig, dass man über seine Rechte Klarheit hat. Ob man sie nun in Anspruch nimmt oder nicht. Suchergebnisse bei Google halfen mir nur bedingt weiter. Ich vermute, nicht nur mich beschäftigte diese Frage. Insofern hier für Euch eine kleine Anleitung.
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Urlaubstage im Mutterschutz berechnen
Gesetzesgrundlage
Die Antwort findet sich im „Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz“. Kurz BEEG. Hier geht es unter anderem um die Höhe des Elterngeldes. Dann um die Beantragung des Elterngeldes. Den Anspruch auf Elternzeit an sich. Aber eben auch um den Urlaubsanspruch im Mutterschutz. Bevor Ihr also Sekundärliteratur – wie meine Seite hier auch – lest und Euch damit auf die Einschätzung anderer verlasst: Beschäftigt Euch selbst mit dem Gesetzestext. Der ist nämlich gar nicht so kompliziert: Schaut hier: § 17 Urlaub.
Und das ist der Auszug aus dem BEEG selbst:
Urlaubstage im Mutterschutz berechnen
Erläuterung
Also schön. Und was heißt das jetzt? Die Antwort findet sich direkt im Absatz (1). Der Arbeitgeber kann den Erholungsurlaub für die Elternzeit kürzen. Und zwar für jeden vollen Monat. Das bedeutet im Umkehrschluss: Für jeden Monat, in den der Mutterschutz auch nur zum Teil hineinragte, wird der Urlaub NICHT gekürzt.
So berechne ich die Urlaubstage im Mutterschutz konkret
Beispielrechnung
Beispiel gefällig? Hier anhand meiner persönlichen Situation.
Mein Urlaubsanspruch im Jahr beträgt bei einer 3-Tage-Woche 18 Tage je Jahr. Mein errechneter Geburtstermin war der 31.5.17. Der Mutterschutz endete also am 25.7.17. – 8 Wochen nach dem errechneten Geburtstermin. Auch wenn damit der Monat Juli nicht ganz durch den Mutterschutz abgedeckt wurde, so entstand dennoch für den gesamten Monat Juli der Urlaubsanspruch. Insgesamt also für 7 volle Monate im Jahr 2017. Der Urlaub wird nicht anteilig für Juli berechnet.
Rechenweg:
7 Monate * 18 Tage / 12 Monate = 10,5 Urlaubstage Anspruch in 2017
Ich hoffe, Euch damit eine schnelle Erklärung geliefert zu haben wie Ihr die Urlaubstage im Mutterschutz berechnen könnt. Wenn noch etwas offen ist, fragt gern nach.
Mutterschutz – Was Ihr als gesetzlich als Mutter noch beachten solltet
Der Mutterschutz ist eine besondere Schutzzeit für werdende und frischgebackene Mütter. Er soll die Gesundheit von Mutter und Kind während der Schwangerschaft, der Geburt und der ersten Wochen danach schützen. Der Mutterschutz umfasst verschiedene Regelungen, die man im Mutterschutz beachten sollte, wie zum Beispiel:
– Das Beschäftigungsverbot: Dieses gilt in der Regel sechs Wochen vor und acht Wochen nach der Geburt. In dieser Zeit darf die Arbeitgeberin die Schwangere oder die Mutter nicht beschäftigen, es sei denn, sie erklärt sich ausdrücklich dazu bereit.
– Das Kündigungsverbot: Dieses gilt vom Beginn der Schwangerschaft bis zum Ablauf von vier Monaten nach der Geburt. In dieser Zeit kann die Arbeitgeberin der Schwangeren oder der Mutter nur in Ausnahmefällen kündigen, die nichts mit der Schwangerschaft oder der Mutterschaft zu tun haben.
– Der Mutterschutzlohn: Dieser entspricht dem durchschnittlichen Arbeitsentgelt der letzten drei Monate vor dem Beginn des Beschäftigungsverbots. Er wird von der Arbeitgeberin gezahlt, die sich einen Teil davon von der Krankenkasse erstatten lassen kann.
– Die Elternzeit: Diese ist eine unbezahlte Auszeit von der Arbeit, die bis zu drei Jahre dauern kann. Sie kann von beiden Elternteilen in Anspruch genommen werden, entweder gemeinsam oder getrennt. Die Elternzeit muss spätestens sieben Wochen vor ihrem Beginn bei der Arbeitgeberin angemeldet werden.
Der Mutterschutz soll also die Gesundheit und das Wohlergehen von Mutter und Kind fördern und gleichzeitig die berufliche Stellung und die finanzielle Sicherheit der Mutter gewährleisten. Er ist ein wichtiges Recht, das man im Mutterschutz beachten sollte.
Rechte als Mutter am Arbeitsplatz ganz grundsätzlich in der Übersicht
Als Mutter am Arbeitsplatz hat man einige Rechte, die man kennen und nutzen sollte. Zum Beispiel hat man Anspruch auf Mutterschutz, Elternzeit, Elterngeld und Teilzeitarbeit. Diese Rechte sollen die Vereinbarkeit von Familie und Beruf erleichtern und die Gesundheit von Mutter und Kind schützen. Hier sind einige wichtige Punkte, die man beachten sollte:
– Mutterschutz: Der Mutterschutz beginnt sechs Wochen vor dem errechneten Geburtstermin und endet acht Wochen nach der Geburt. In dieser Zeit darf die Mutter nicht arbeiten und erhält Mutterschaftsgeld von der Krankenkasse und einen Zuschuss vom Arbeitgeber.
– Elternzeit: Die Elternzeit ist eine unbezahlte Auszeit vom Job, die bis zu drei Jahre dauern kann. Man kann sie in bis zu drei Abschnitte aufteilen und muss sie spätestens sieben Wochen vor Beginn beim Arbeitgeber beantragen. Während der Elternzeit hat man Kündigungsschutz und kann bis zu 30 Stunden pro Woche arbeiten.
– Elterngeld: Das Elterngeld ist eine staatliche Leistung, die das fehlende Einkommen während der Elternzeit teilweise ausgleicht. Es beträgt mindestens 300 Euro und maximal 1800 Euro pro Monat und wird für maximal 14 Monate gezahlt. Die Höhe hängt vom vorherigen Einkommen und der Aufteilung zwischen den Eltern ab.
– Teilzeitarbeit: Die Teilzeitarbeit ist eine Möglichkeit, die Arbeitszeit zu reduzieren, um mehr Zeit für die Familie zu haben. Man hat einen gesetzlichen Anspruch auf Teilzeitarbeit, wenn man mindestens sechs Monate im Betrieb beschäftigt ist, der Betrieb mehr als 15 Mitarbeiter hat und keine betrieblichen Gründe dagegen sprechen. Man muss die Teilzeitarbeit spätestens drei Monate vor Beginn beim Arbeitgeber beantragen und kann sie für mindestens ein Jahr in Anspruch nehmen.
Das Stillen ist ein wichtiger Aspekt der Mutterschaft, der sowohl für die Mutter als auch für das Kind gesundheitliche und emotionale Vorteile hat. Doch wie sieht es mit dem Stillen am Arbeitsplatz aus? Welche Rechte hat man als Mutter, die ihr Kind während der Arbeitszeit stillen möchte oder muss?
Die rechtliche Lage zum Stillen am Arbeitsplatz
Die gesetzliche Lage in Deutschland ist nicht eindeutig. Es gibt kein explizites Gesetz, das das Stillen am Arbeitsplatz regelt. Allerdings gibt es einige allgemeine Bestimmungen, die Müttern einen gewissen Schutz bieten. Zum Beispiel:
– Das Mutterschutzgesetz (MuSchG) schreibt vor, dass Mütter nach der Geburt ihres Kindes bis zu zwölf Monate lang Anspruch auf eine Stillzeit von mindestens zweimal täglich je 30 Minuten oder einmal täglich 60 Minuten haben. Diese Zeit muss als Arbeitszeit bezahlt werden und darf nicht von den Pausen abgezogen werden.
– Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) verbietet jede Diskriminierung aufgrund des Geschlechts, der Rasse, der ethnischen Herkunft, der Religion, der Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität. Das bedeutet, dass Mütter nicht wegen des Stillens benachteiligt oder belästigt werden dürfen.
– Das Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) verpflichtet den Arbeitgeber, für die Sicherheit und Gesundheit seiner Beschäftigten zu sorgen. Dazu gehört auch, dass er geeignete Räume zur Verfügung stellt, in denen Mütter ungestört und hygienisch stillen können.
Diese Gesetze geben Müttern zwar einige Rechte zum Stillen am Arbeitsplatz, aber sie garantieren nicht immer eine praktische Umsetzung. Daher ist es ratsam, sich frühzeitig mit dem Arbeitgeber über die Möglichkeiten und Bedingungen des Stillens zu verständigen und gegebenenfalls eine schriftliche Vereinbarung zu treffen. So kann man Konflikte vermeiden und eine stillfreundliche Arbeitsatmosphäre schaffen.
Auch wenn Ihr vor allem wegen des Themas „Urlaubstage berechnen im Mutterschutz“ auf diese Seite gekommen seid: Bitte informiert Euch, welche Rechte als schwangere und stillende Frau ihr ansonsten noch habt. Nur wenn Ihr Eure Rechte kennt, könnt Ihr diese auch nutzen. Dazu gehört auch beispielsweise das Thema Teilzeitarbeit, dass vor allem im Teilzeit- und Befristungsgesetz geregelt ist. Und das nicht nur für Mütter oder Väter, sondern ganz grundsätzlich für alle Arbeitnehmer in Deutschland, was vielen gar nicht bekannt ist.
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Hallo, ich habe eine Frage. Ich habe voraussichtlich am 16.04.2024 ET und der Mutterschutz würde dann am 11.06.2024 enden.
Dann hätte ich für das Jahr einen Anspruch von 15 Tagen, oder? (Bei 30 pro Jahr) darf ich die 15 Tage komplett vor Mutterschutz nehmen oder stehen mir nur die bis zum ET vorher zu?
Hallo Jana,
zuerst zum ersten Teil. Da der Anspruch für die Urlaubstage auch während des Mutterschutzes entsteht und der Anspruch nur für ganze Elternzeitmonate gekürzt werden darf, hast Du tatsächlich 15 Tages Urlaubsanspruch für Januar bis Juni.
Zum zweiten Teil (bitte beachte, dass ich keine Juristin bin, also mit Vorbehalt): Meines Erachtens kannst Du den Urlaub ebenfalls vor dem Eintreten des Mutterschutzes nehmen. Bis zum Ende des Mutterschutzes ist dies ja nicht mehr möglich. Achtung: Sollte es nicht möglich sein, den Urlaub zu nehmen, hat der Arbeitgeber den Urlaub im Jahr, in dem die Elternzeit endet oder im darauffolgenden Jahr zu geben.
Viele Grüße,
Christina
Hallo :) Mein Mutterschutz endet vorraussichtlich am 4. Juni, reicht das um für den Juni noch die Urlaubstage zu erhalten? Meine Arbeit hat nur bis einschließlich mai für die URlaubstage Rechnung verwendet. Also ohne Juni.
Hallo Christina, laut BEEG §17 (1) wird in der Elternzeit der Urlaub nicht für die vollen Elternzeitmonate gekürzt, nicht für die Monate, in die der Mutterschutz auch nur anteilig hinein ragt. Sprich: Für den Juni steht Dir der volle Urlaubsanspruch zu. Viel Erfolg beim Durchsetzen und eine schöne Schwangerschaft. Christina
Hallo liebe Christina, ich bin mit nicht sicher aber gilt der Monat in dem mein Mutterschutz endet ebenfalls ganz bei der Berechnung der Urlaubstage?
Ich habe 28 Tage Urlaub, bei einer 5 Tage-Woche. Mein ET ist der 22.02.2024, somit beginnt mein Mutterschutz am 11.01.24 und endet am 18.04.23. Ich komme daher auf 9,3 Tage? Stimmt das? Liebe Grüße Verena
Hallo Verena, die Zeit während des Mutterschutzes gilt bezüglich des Urlaubs wie gearbeitet. Bedeutet: sowohl für den Januar als auch für den April wird der Urlaub nicht gekürzt. Viele Grüße, Christina
Wie wird es bei der Teilzeit berechnet? Bei mir war es so, dass ich 01.01-13.04 in Mutterschutz war. Danach bis 15.07 in 100% Elternzeit, dann aber noch 2 Monate 50% Elternzeit und erst ab 15.09 wieder Vollzeit arbeite. Bisher ist es mir klar, dass ich für Monate Januar bis April 100% und für August 50% Urlaubsanspruch habe. Wie ist es aber mit Juli und September?
Hallo Anna, das kommt meines Erachtens weniger auf die Prozente denn auf die Lage der Wochenarbeitszeit an. Wenn Du jeweils die 50% und die 100% auf 5 Tage verteilt gearbeitet hast, ändert sich nichts am Urlaubsanspruch. Ansonsten kannst Du selbst diesen mit dem Dreisatz wie oben angegeben ausrechnen. Christina
Hallöchen,
mein Mutterschutz beginnt am 06.04.23 und endet am 13.07.23
ich habe im Jahr 36 Tage Urlaubsanspruch bei einer 6 Tage Woche wieviel Urlaubsanspruch hab ich dann ? Mein Arbeitgeber sagte mir ich hab nur Urlaubsanspruch bis zum 6.04.23 ist das richtig ?
Lg Ivana
Hallo Ivana, der Mutterschutz gilt wie gearbeitet. Du erwirbst hier Urlaubsansprüche. Siehe: https://www.gesetze-im-internet.de/beeg/__17.html Du erwirbst also in Deinem Fall sogar für den gesamten Juli noch Urlaubsanspruch. Urlaub darf nur laut Gesetz hier für volle Elternzeitmonate gekürzt werden. Viele Grüße, Christina
Liebe Christina,
ich habe da eine Frage. Mein ET ist der 8.06.23, mein Mutterschutz endet am 03.08.23. Wird mein Urlaub bis ende Juli und anteilig August berechnet, oder bis August?
Ich habe 30 Urlaubstage. Sprich 18 Tage oder 20 Tage? Über eine kurzfristige Rückmeldung würde ich mich freuen
Liebe Grüße Mila
Liebe Mila, der Arbeitgeber darf den Urlaub nur für volle Monate der Elternzeit kürzen. Der August ist noch anteilig in der Mutterschutzfrist. Hier gilt der gesamte Monat wie gearbeitet. Viele Grüße, Christina
Hallo,
wie ist das denn wenn man zwei Kinder bekommen hat und dazwischen nicht arbeiten war? Wenn ich jetzt wieder zu arbeiten beginne, habe ich dann Anspruch auf den Urlaub der während der Mutterschutzfrist von Kind 1 und der während der Mutterschutzfrist von Kind 2 entstanden ist?
LG Ursula
Hallo Ursula, wenn Du nicht gearbeitet hast in der Elternzeit zwischen den Kindern, dann kann Dein Arbeitgeber für jeden Monat den Urlaubsanspruch um ein Zwölftel kürzen. Viele Grüße, Christina
Hallo, ich habe mal eine Frage. Bei mir war es so, dass ich am 02.04.20 meine Tochter bekommen habe. Errechneter Termin war der 18.04.20. Urlaubsanspruch hatte ich 15 Tage, von Januar bis Juni quasi, welchen ich bis zum Mutterschutz voll genommen habe. Hat man denn, falls das Kind früher auf die Welt kommt, also vom Mutterschutz quasi etwas fehlt, Anspruch auf mehr Urlaubstage?
Ich bin etwas irritiert, weil es bei meiner Kollegin gleich war, dass ihr Kind 18 Tage früher auf die Welt kam (2 Tage eher als bei mir) und sie nun im Nachhinein noch 9 Urlaubstage erhalten hat, da sie nicht alle genommen hätte. Aber sie sagt, sie hätte auch den ganzen ihr zustehenden Urlaub in Anspruch genommen bis zum Mutterschutz. Es ist nun zwar schon etwas her, aber falls mir etwas zusteht, möchte ich es natürlich nicht verfallen lassen. Könnte ein paar mehr Urlaubstage schon gebrauchen, da ich nun natürlich in Teilzeit weniger Anspruch habe.
Danke für eine Antwort im Voraus. Lg
Hallo Dani,
zunächst einmal fehlt Dir ja nichts vom Mutterschutz, da bei früherer Geburt die Dir an der 6-wöchtigen Schutzfrist vor der Geburt fehlenden Tage hinten angehängt werden.
Bezüglich der Urlaubstage: Der Mutterschutz wird hierbei so betrachtet, als wenn gearbeitet worden wäre. Heißt: Auch für diese Zeit des Mutterschutzes entsteht Urlaubsanspruch. Und zwar für volle Monate, Der Urlaubsanspruch für die Monate, in denen Mutterschutz besteht, werden NICHT anteilig gekürzt. Extra Urlaub wegen eines früheren Mutterschutzes gibt es leider nicht.
Du kannst nun also Wenn der Mutterschutz bis in den Juni hineingeragt hat, für die Monate Januar bis Juni Urlaub erhalten.
Wenn man nicht alle Urlaubstage vor dem Mutterschutz genommen hat, können diese bis nach der Geburt natürlich übertragen werden.
Hoffentlich hat Dir die Antwort weitergeholfen.
Viele Grüße, Christina
Hallöchen,
leider vertraue ich meinem Arbeitgeber keinen Meter und würde dich gerne um Rat fragen. Ich arbeite 5 Tage die Woche und habe im Jahr 30 Tage Urlaub. Ab dem 18.6 gehe ich in Mutterschutz, mein ET ist der 30.7, im Anschluss gehe ich direkt in Elternzeit. Wieviele Urlaubstage habe ich dann insgesamt dieses Jahr? Ich habe bisher noch keinen Tag Urlaub in Anspruch genommen.
Lt. meiner Chefin hätte ich 14 Tage Anspruch, das ist doch nicht richtig oder?
Über eine Antwort würde ich mich sehr freuen!!
Liebe Grüße
moin.
du hast pro Monat einen Anspruch auf 2,5 Tage Urlaub. (30 Tage / 12 Monate)
Du arbeitest imkl. Mutterschutz für 7 Monate (Januar-einschl. Juli). Würde bei mir 17,5 Tage rauskommen. Wenn das Baby erst im August kommen sollte, wären das normalerweise noch 2,5 Tage mehr
Hi Christina,
ich dachte der Urlaubsanspruch entfällt ab Start des Mutterschutzes!?
Mein Mutterschutz startet am 18.05.22 und ich dachte auch nur so lange habe ich Anspruch auf Urlaub.
D. h. also ich liege falsch und habe Anspruch auf Urlaub bis zum Ende des Mutterschutzes (sprich ET ist 29.06.22 + 8 Wochen = 24.08.2022), also August 2022?
LG Lisa
Vielen Dank für diese gute Erklärung!! :-)
Diese hat mir sehr geholfen und ich freue mich, dass der angefangene Monat als „ganz“ gilt.
Liebe Lisa, gern geschehen. Es ist auch wichtig, dass wir Mütter genau unsere Rechte kennen. Herzliche Grüße, Christina
Hallo. Mein Mutterschutz endet am Freitag den 01.07, also nur ein Tag im Juli. Hab ich dann auch für 7 Monate Anspruch auf Urlaub?
Gruß Melanie
Liebe Melanie, vielleicht hilft dir, den Mutterschutz vorzustellen, als hättest Du gearbeitet. 6 Wochen vor dem berechneten Geburtstermin befindest Du Dich in der sogenannten Schutzfrist, dürftest also arbeiten. 8 Wochen nach der Geburt befindest Du Dich im absoluten Beschäftigungsverbot. In Bezug auf den Urlaubsanspruch wird diese Zeit allerdings als wie Arbeitszeit gewertet und Du erwirbst ohne gearbeitet zu haben, einen Urlaubsanspruch.
Dein Urlaubsanspruch berechnet sich also inklusive bis zum 1.7. – dann eben anteilig. Gehst Du direkt im Anschluss in Elternzeit, wird der Arbeitgeber voraussichtlich ab dann den Urlaubsanspruch anteilig kürzen. Auch wenn er dies nicht muss, aber er hat eben Anspruch darauf, diesen kürzen zu dürfen.
Wenn also die Elternzeit nun am 2.7. startet, darf erst ab dem ersten vollen Monat nach dem Juli, also August, der Urlaubsanspruch gekürzt werden. Das Gesetz ist hier sehr eindeutig in seiner Formulierung: „Für jeden VOLLEN Monat“.
https://www.gesetze-im-internet.de/beeg/__17.html
Ich hoffe, ich konnte Dir mit der Antwort etwas helfen?
Herzliche Grüße,
Christina
Herzlichen Dank. Ich wollte nur wirklich sicher gehen, dass ich nichts falsch machen. Ja ich gehe danach direkt in die Elternzeit.
Gruß Melanie
Hallo Melanie, gern geschehen und Dir dann eine gute Geburt und Elternzeit :-) Liebe Grüße, Christina
Liebe Christina,
Danke für den tollen Eintrag.
Wenn man die erste Jahreshälfte (was bei 25.7. ja der Fall wäre) als Beschäftigte gilt, steht einem dann nicht der gesamte Jahresurlaub zur Verfügung?
Liebe Grüße
Susanne
Liebe Susanne, vielen Dank. Ja, grundsätzlich ist das so. Allerdings hat der Arbeitgeber laut § 17 BEEG das Recht, für jeden Monat Elternzeit diesen Anspruch auch zu kürzen. Er muss es nicht, wird von seinem Recht allerdings in den meisten Fällen Gebrauch machen. Liebe Grüße, Christina